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   OLG Brandenburg, 30.08.2004 - Verg W 2/04   

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OLG Brandenburg, 30.08.2004 - Verg W 2/04 (https://dejure.org/2004,9888)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.08.2004 - Verg W 2/04 (https://dejure.org/2004,9888)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. August 2004 - Verg W 2/04 (https://dejure.org/2004,9888)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wert für die Berechnung der Anwaltsgebühren; Festsetzung der Aufwendungen im Nachprüfungsverfahren; Befristete Dienstleistungsverträge

  • OLG Brandenburg PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gegenstandswert des Vergabebeschwerdeverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2004, 777
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 09.10.2003 - Verg 8/03

    Vergabesache, Nachprüfungsverfahren, Auftragswert, Streitwert,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2004 - Verg W 2/04
    Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer gemäß § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i. V. m. § 80 Abs. 3 Satz 1VwVfG ist ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den abweichend von dem allgemeinen Verwaltungsrechtsweg die sofortige Beschwerde nach den §§ 116 ff. GWB statthaft ist (BayObLG VergabeR 2004, 121, 122; KG VergabeR 2004, 257).

    Bei Bemessung der vom Auftraggeber geschätzten Auftragssumme ist die volle Laufzeit des von den Auftraggebern beabsichtigten Vertrages zugrunde zu legen (BayObLG VergabeR 2004, 121; Brandenburgisches OLG NZBau 2003, 688 sowie Beschluss vom 13.1.2004, Verg W 3/03).

    Zur isolierten Festsetzung des Streitwerts mit verbindlicher Wirkung für das Verfahren vor der Vergabekammer ist weder die Vergabekammer noch der Vergabesenat des Oberlandesgerichts befugt (Thüringer OLG VergabeR 2002, 202, 203; OLG Düsseldorf VergabeR 2004, 123; BayObLG VergabeR 2004, 121, 122).

    Sie erstreckt sich deshalb nicht auf Entscheidungsdivergenzen in kostenrechtlichen Fragen (BayObLG VergabeR 2004, 121, 122; KG VergabeR 2004, 257, 259).

  • OLG Stuttgart, 11.09.2000 - 2 Verg 2/99

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2004 - Verg W 2/04
    Grundsätzlich richtig ist zwar der Ansatz der Vergabekammer, den Wert für die Berechnung der Anwaltsgebühren - ebenso wie den Gegenstandswert des Vergabebschwerdeverfahrens - nach den §§ 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO, 12a Abs. 2 GKG mit 5 % der Auftragssumme zu ermitteln (so auch OLG Stuttgart NZBau 2000, 599, 600).

    Zwar hat das OLG Stuttgart in seinem Beschluss vom 11.9.2000 - 2 Verg 2/99 (NZBau 2000, 599) angenommen, selbst bei langfristigen Verträgen, deren Laufzeit feststehe, sei Auftragswert nur der Marktwert multipliziert mit 48. Es hat diese Ansicht allerdings auf eine entsprechende Anwendung des bereits aufgehobenen § 1a Nr. 4 Abs. 2 VOL/A a. F. gestützt (so möglicherweise auch OLG Celle NZBau 2001, 112; im dortigen Verfahren ging es jedoch um einen "gegebenenfalls zeitlich unbeschränkten" Dienstleistungsauftrag, auf den die Vorschrift direkt anzuwenden gewesen wäre).

  • KG, 14.10.2003 - KartVerg 6/02

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren: Rechtsanwaltsgebühr bei Verzicht auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2004 - Verg W 2/04
    Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer gemäß § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i. V. m. § 80 Abs. 3 Satz 1VwVfG ist ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den abweichend von dem allgemeinen Verwaltungsrechtsweg die sofortige Beschwerde nach den §§ 116 ff. GWB statthaft ist (BayObLG VergabeR 2004, 121, 122; KG VergabeR 2004, 257).

    Sie erstreckt sich deshalb nicht auf Entscheidungsdivergenzen in kostenrechtlichen Fragen (BayObLG VergabeR 2004, 121, 122; KG VergabeR 2004, 257, 259).

  • OLG Brandenburg, 02.09.2003 - Verg W 3/03

    Pflicht zur Ausschreibung von Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2004 - Verg W 2/04
    Bei Bemessung der vom Auftraggeber geschätzten Auftragssumme ist die volle Laufzeit des von den Auftraggebern beabsichtigten Vertrages zugrunde zu legen (BayObLG VergabeR 2004, 121; Brandenburgisches OLG NZBau 2003, 688 sowie Beschluss vom 13.1.2004, Verg W 3/03).
  • OLG Celle, 30.04.1999 - 13 Verg 1/99

    Antrag auf Nicherteilung des Zuschlages durch die Vergabekammer an Konkurrenten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2004 - Verg W 2/04
    Zwar hat das OLG Stuttgart in seinem Beschluss vom 11.9.2000 - 2 Verg 2/99 (NZBau 2000, 599) angenommen, selbst bei langfristigen Verträgen, deren Laufzeit feststehe, sei Auftragswert nur der Marktwert multipliziert mit 48. Es hat diese Ansicht allerdings auf eine entsprechende Anwendung des bereits aufgehobenen § 1a Nr. 4 Abs. 2 VOL/A a. F. gestützt (so möglicherweise auch OLG Celle NZBau 2001, 112; im dortigen Verfahren ging es jedoch um einen "gegebenenfalls zeitlich unbeschränkten" Dienstleistungsauftrag, auf den die Vorschrift direkt anzuwenden gewesen wäre).
  • OLG Jena, 13.09.2001 - 6 Verg 1/01

    Kostenfestsetzung; Vergabekammerverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2004 - Verg W 2/04
    Zur isolierten Festsetzung des Streitwerts mit verbindlicher Wirkung für das Verfahren vor der Vergabekammer ist weder die Vergabekammer noch der Vergabesenat des Oberlandesgerichts befugt (Thüringer OLG VergabeR 2002, 202, 203; OLG Düsseldorf VergabeR 2004, 123; BayObLG VergabeR 2004, 121, 122).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2002 - Verg 42/01

    Gegenstandswert im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2004 - Verg W 2/04
    § 12a GKG ist demgegenüber eine autonome Regelung (OLG Düsseldorf NZBau 2003, 175).
  • OLG Jena, 03.05.2002 - 6 Verg 1/02

    Rechtsanwaltsgebühr im Vergabekammerverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2004 - Verg W 2/04
    Die Gebühren des Rechtsanwalts für die Vertretung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer richten sich nach der Rechtsprechung der Vergabesenate nach den §§ 118, 119 BRAGO, weil § 65a BRAGO die entsprechende Anwendung des § 31 BRAGO nur für das Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat des Oberlandesgerichts anordnet (Thüringisches OLG JurBüro 2004, 83, 84 m. w. N.) .
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2003 - Verg 29/01

    Darf die Vergabekammer den Streitwert isoliert festsetzen?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2004 - Verg W 2/04
    Zur isolierten Festsetzung des Streitwerts mit verbindlicher Wirkung für das Verfahren vor der Vergabekammer ist weder die Vergabekammer noch der Vergabesenat des Oberlandesgerichts befugt (Thüringer OLG VergabeR 2002, 202, 203; OLG Düsseldorf VergabeR 2004, 123; BayObLG VergabeR 2004, 121, 122).
  • VK Brandenburg, 11.03.2004 - VK 75/03
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2004 - Verg W 2/04
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 11.3.2004 - VK 75/03 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: .
  • OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 10/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags des

    Der Wert für das Beschwerdeverfahren ist gemäß § 50 Abs. 2 GKG nach der Bruttoangebotssumme der Antragstellerin für die gesamte Laufzeit des Vertrages (Senat, Beschluss vom 30.8 2004, VergabeR 2004, 777) zu bestimmen.
  • KG, 20.04.2011 - Verg 2/11

    Vergabe von Leistungen: Präklusion wegen unterlassener unverzüglicher Rüge;

    Der Umstand, dass der im Verhandlungsverfahren letztlich vereinbarte Auftragspreis abweichen kann von dem ursprünglichen Angebotspreis, rechtfertigt einen Wertabschlag oder -zuschlag jedenfalls dann nicht, wenn es zum Zeitpunkt der Wertfestsetzung völlig offen ist, in welche Richtung sich die etwaigen Verhandlungen über den Preis und die Auftragsbedingungen entwickeln (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.08.2004 - Verg W 2/04: nimmt keinen Wertabschlag bzw. -zuschlag vor, ohne Erörterung der Problematik).
  • OLG Brandenburg, 08.04.2010 - Verg W 2/10

    Streitwertfestsetzung: Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung der

    Deshalb ist hier die volle Vergütung für die gesamte Vertragslaufzeit für die Streitwertbemessung zugrunde zu legen (so auch Senat, Beschluss vom 11.12.2008, Verg W 5/08, unveröffentlicht; Senat, Beschluss vom 30.8.2004, Verg W 2/04, zitiert nach Juris; so auch Willenbruch/Bischoff-Bischoff, Vergaberecht, Rn. 13 zu § 3 VgV).
  • OLG Naumburg, 06.04.2005 - 1 Verg 2/05

    "Betriebsführung II"; Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die

    b) Dabei kommt es - entgegen der Auffassung der Antragstellerin und der Vergabekammer - bei der Schätzung der Auftragssumme von Dienstleistungsaufträgen auf die gesamte vorgesehene Vertragslaufzeit an (vgl. Senatsbeschluss v. 10.01.2002, s.o.; OLG Brandenburg, VergabeR 2004, 777 ff; OLGR Bremen 2004, 266).
  • OLG Brandenburg, 08.08.2005 - Verg W 13/04

    Zur Gebührenbestimmung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer

    Nachdem die Antragstellerin gegen den auf einen geringeren Erstattungsbetrag lautenden Beschluss der Vergabekammer sofortige Beschwerde eingelegt hatte, sind die ihr zu erstattenden notwendigen Kosten mit Beschluss des Vergabesenates vom 30.8.2004 ( Verg W 2/04) auf den angemeldeten Betrag festgesetzt worden.
  • OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 9/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zwingender Ausschluss des Angebots bei fehlendem

    Der Wert für das Beschwerdeverfahren ist gemäß § 50 Abs. 2 GKG nach der Bruttoangebotssumme der Antragstellerin für die gesamte Laufzeit des Vertrages (Senat, Entscheidung vom 30. August 2004, VergabeR 2004, 777) zu bestimmen.
  • OLG Brandenburg, 10.12.2010 - 1 Verg W 12/10

    Streitwertbemessung bei Rücknahme der sofortigen Beschwerde

    Deshalb ist hier die volle "Vergütung", d. h. hier die Summe aller von dem erfolgreichen Bieter vereinnahmbaren Beträgen, für die gesamte Vertragslaufzeit für die Streitwertbemessung zugrunde zu legen (so auch Senat, Beschluss vom 11.12.2008, Verg W 5/08, unveröffentlicht; Senat, Beschluss vom 30.8.2004, Verg W 2/04; Senat, Beschluss vom 8.4.2010, Verg W 2/10; OLG Jena, Beschluss vom 5.3.2010, 9 Verg 2/08; jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 01.08.2011 - 15 Verg 7/11

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Nachprüfungsantrages im

    Für eine Begrenzung des Bruttoauftragswerts auf einen Zeitraum von 48 Monaten entsprechend § 3 Abs. 3 VgV oder Artikel 9 Abs. 8 lit. b) ii) der Richtlinie 2004/18/EG (vgl. dazu OLG München vom 12.08.2008 - Verg 6/08, Rn. 16 nach [...]) fehlt es an der für eine analoge Anwendung der vorgenannten Vorschriften erforderlichen Regelungslücke (Senat vom 28.08.2009 - 15 Verg 5/08; OLG Brandenburg vom 30.08.2004 - Verg W 2/04 = VergabeR 2004, 777, Rn. 17 f. nach [...], und vom 08.04.2010 - Verg W 2/10 = JurBüro 2010, 426 , Rn. 11 ff. nach [...]).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2006 - 3 VK 11/06

    Kostentragung bei Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer ohne

    Schreibt der Auftraggeber die Vergabe eines Vertrages bei mehrjähriger Laufzeit mit einem Anfangs- und Entzeitpunkt aus, ist für die Berechnung der Auftragssumme die gesamte Vertragsdauer maßgeblich (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 27. Jul. 2005 - 17 Verg 5/05 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. Aug. 2004 - Verg W 2/04 - BayObLG, Beschluss vom 9. Okt. 2003 - Verg 8/03 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juli 2003 - Verg 29/03 -).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2006 - 3 VK 13/05

    Kostentragungspflicht bei Rücknahme eines Antrags auf Durchführung eines

    2003 - Verg 2/04 - = VergabeR 2004, 777 [OLG Brandenburg 30.08.2004 - Verg W 2/04] ).
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